Satzung

§1 Vereinsname
Frauen-Turnverein Gisingen

§2 Sitz des Vereins
Ort: Gisingen
Postanschrift der 1. Vorsitzenden

§3 Gründungsjahr 1970
Der Verein ist Mitglied des Saarländischen Turnerbundes e.V. und wird unter der Vereins-Nr. 10129 im Turngau Saar-Mosel geführt. Der Verein soll ins Vereinsregister beim Amtsgericht Saarlouis eingetragen werden und führt ab dem Eintrag e.V.

§4 Zweck des Vereins
Umfangreiches Fitnessprogramm für Frauen

§5 Form des Eintritts und Austritts von Mitgliedern
Eintritt in den Verein erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Austritt aus dem Verein muss einem Vorstandsmitglied schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum Austrittsmonat zu entrichten.

§6 Beitragspflicht
Der monatliche Beitrag wird in der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist bei den jeweiligen Ortskassiererinnen oder per Bankeinzug zu entrichten.

§7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. Vorsitzende
2. Vorsitzende
Hauptkassiererin
Schriftführerin
Ortskassiererinnen

Vorstand m Sinne des § 26 BGB:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Der Verein wird durch die 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende vertreten, wobei jeder nach außen alleine handeln darf.
Die 2. Vorsitzende ist im Innenverhältnis nur handlungsfähig, wenn die 1. Vorsitzende verhindert ist. Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Der Vorstand wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Er bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt.
Eine vorherige Abwahl und Nachwahl durch die Mitgliederversammlung ist möglich.

Mitgliederversammlung:
Innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres ist eine ordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand einzuberufen und abzuhalten.
Zeit und Ort der Mitgliederversammlung sowie die Tagesordnung sind den Mitgliedern durch Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wallerfangen und durch Aushang in der Turnhalle spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Versammlung bekanntzugeben.
Der Ort und die Zeit müssen zumutbar sein.
Die Vorsitzende des Vorstands oder die stellvertretende Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung.

§8 Gemeinnützigkeit:
Der Frauenturnverein mit Sitz in Gisingen verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins der Elterninitiative krebskranker Kinder in Homburg e.V. zu.

 

In-Kraft-Treten: 06.11.2000